Mainz Eine Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn der betroffene Mitarbeiter das Schreiben übersehen hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Daher beginnt mit dem Zugang auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Nach deren Ablauf kann sich der Mitarbeiter nicht mehr mit Erfolg gegen die Kündigung wehren kann (Az.: 2 Sa 357/07). mehr…
Erfurt/Hamburg Ein-Euro-Jobber gelten nicht als reguläre Arbeitnehmer. Daher können sie sich auch nicht auf ein faktisches Angestelltenverhältnis berufen und einen vollen Lohn für ihre Tätigkeit verlangen. mehr…
Kiel/Berlin Eine Entlassung ist unwirksam, wenn sie nur der Agentur für Arbeit mitgeteilt wird, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben erhält. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 2 Sa 74/08)... mehr…
Erfurt/Hamburg Angestellten droht die fristlose Kündigung, wenn sie sich selbstständig machen wollen und dabei versuchen, Kollegen für ihre künftige Firma abzuwerben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 2... mehr…
Erfurt/Düsseldorf Arbeiten Angestellte vorübergehend in Teilzeit, darf ihr Chef ihnen nicht ohne weiteres die Rückkehr auf eine volle Stelle verweigern. Andernfalls können daraus Schadenersatzansprüche entstehen. mehr…
Mo, 05. Jan. 2009, 14:17 © Rhein-Zeitung
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