Sechs Gasversorger verschieben Preiserhöhungen
Bonn - Eine erfreuliche Nachricht für Gaskunden: Sechs große Versorger haben unter dem Druck des Bundeskartellamts ihre geplanten Preiserhöhungen für die beginnende Heizperiode um zwei Monate von Oktober auf Dezember verschoben.
Außerdem soll den Kunden der zum E.ON-Konzern gehörenden Unternehmen mit der nächsten Abrechnung ein Bonus in Höhe von durchschnittlich 35 Euro gewährt werden. Mit diesen beiden Schritten sollen den Endkunden insgesamt 55 Millionen Euro direkt zugutekommen. Die Einigung sei im Streit mit dem Kartellamt wegen des Verdachts unrechtmäßig erhöhter Preise getroffen worden, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Mit weiteren Entscheidungen zu Gaspreisen anderer Versorger sei kurzfristig zu rechnen. Dabei könnte es nach Einschätzungen aus der Branche zu ähnlichen Ergebnissen kommen.
Das Kartellamt stellte im Gegenzug zu den Zusagen die Verfahren gegen die sechs Regionalversorger ein. An ihnen ist der E.ON Konzern mehrheitlich beteiligt. Es handelt es sich um E.ON Hanse, E.ON Avacon, E.ON Mitte, E.ON edis, E.ON Thüringer Energie und E.ON Bayern. Das Kartellamt erklärte, beide Seiten hätten weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache, die Einigung solle aber langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Ergebnisse der übrigen Verfahren würden in Kürze ebenfalls bekanntgegeben.
Das Kartellamt hatte im März gegen insgesamt 35 regionale Gasversorgungsunternehmen Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für insgesamt etwa vier Millionen Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Im Kern soll das Kartellamt sicherstellen, dass die Preise für Gas wie auch Strom - zum Nutzen des Verbrauchers - wettbewerbsgerecht und für Endkunden nicht überteuert sind. Ohne eine Einigung mit den Unternehmen könnte das Kartellamt Überteuerungen untersagen.
Das Bundeskartellamt ist für etwa fünf Prozent der rund 700 Gasversorger mit rund 15 Prozent der Gaskunden zuständig. Für die übrigen 95 Prozent der Gasversorger und 85 Prozent der Gaskunden sind die Landeskartellbehörden zuständig, die ebenfalls wegen der Preise ermitteln.
dpa-infocom


















