Geldstrafe nach tödlichem Unfall auf Fliegerhorst
Cochem/Büchel Ein Stabsunteroffizier ist wegen eines tödlichen Unfalls auf dem Fliegerhorst Büchel (Kreis Cochem-Zell) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden. Das Urteil des Amtsgerichts Cochem vom Montag lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Der 30-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres nachts zwei Wachsoldaten, die auf Fußstreife waren, mit einem Kleinlastwagen der Bundeswehr in einer Kurve angefahren. Einer der beiden damals 20-Jährigen starb kurz darauf an einem Hirnödem, sein Kamerad erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
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