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Begriff «Passivhaus» ist nicht gesetzlich geschützt

Berlin Ein Kaufvertrag über ein schlüsselfertiges Passivhaus muss so detailliert wie möglich sein.

Der Begriff Passivhaus ist nicht gesetzlich geschützt. Deshalb sollte der Käufer im Vertrag genau festschreiben lassen, was er erwartet.

Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Ein Passivhaus sollte laut allgemeiner Definition maximal eineinhalb Liter Heizöl oder eineinhalb Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen.

Für solche Werte müssen Planung, Berechnung und Bauausführung exakt stimmen. Wichtig ist zum Beispiel, dass ein Passivhaus absolut winddicht ist. Das Gebäude muss lückenlos in eine ausreichende Wärmedämmschicht verpackt sein. Alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Garantiert und überprüft werden kann das Ergebnis nur durch eine sorgfältige Baukontrolle und mit dem sogenannten Blower-Door-Test, mit dem die «Luftdichtheit» eines Hauses geprüft wird. Beides sollte nach Angaben des VPB deshalb im Vertrag verankert sein.

dpa-infocom


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