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Mitarbeiter erhält nach der Kündigung diverse Papiere

Bonn Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, muss er nicht nur ein Arbeitszeugnis bekommen.

Üblicherweise nimmt er eine ganze Reihe weiterer Unterlagen mit.

Dazu zählen zum Beispiel die Lohnsteuerkarte und der Sozialversicherungsausweis, die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt und seine letzte Gehaltsabrechnung. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Arbeitgeber dürfen von ihrem Mitarbeiter eine Empfangsbestätigung für diese Unterlagen verlangen. Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf sein restliches Gehalt und auf seinen restlichen Urlaub. Wird der Resturlaub nicht während der Kündigungsfrist gewährt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf «Urlaubsabgeltung».

dpa-infocom


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