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Bildungsurlaub gut planen: Rechtzeitig anmelden

Berlin In vielen Bundesländern dürfen Angestellte Bildungsurlaub nehmen, um sich weiterzubilden - das sollten sie dann aber rechtzeitig mit dem Chef absprechen.

«Ansonsten darf der Chef eine Freistellung ablehnen, wenn zum Beispiel zu viele Kollegen gerade im Urlaub sind», sagte die Arbeitsrechtlerin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Angestellte sollten Urlaub für einen Weiterbildungskurs daher mindestens einen Monat vorher anmelden.

Von ihrem Recht auf Bildungsurlaub machten in der Praxis nur wenige Arbeitnehmer Gebrauch, sagte Perreng. Denn oft hapere es an der Akzeptanz solcher Weiterbildungen. «Das gilt oft als Zusatzurlaub und reines Vergnügen. Arbeitgeber denken da schnell an Töpfern in der Toskana und fragen sich dann, was das für die Firma bringt.»

Ratsam sei es daher, dem Chef zu erklären, was er von einer Weiterbildung eines Angestellten hat. «Wenn man dem Arbeitgeber klarmacht, dass zum Beispiel ein Englisch-Sprachkurs auch im Umgang mit Geschäftspartnern hilft, wird er eher bereit sein, einen Teil der Kosten zu übernehmen», sagte Perreng. Darauf hätten Arbeitnehmer nämlich keinen Anspruch.

Zwingend sei es aber nicht, dass ein Fortbildungskurs mit dem Beruf zu tun hat. Er müsse lediglich entsprechend zertifiziert sein, um für einen Bildungsurlaub infrage zu kommen, sagte Perreng.

Zudem seien je nach Bundesland verschiedene Regeln zu beachten. Während Arbeitnehmern in einigen Ländern fünf Tage pro Jahr zustehen, seinen in anderen zehn Tage innerhalb von zwei Jahren vorgesehen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gibt es dagegen keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für Weiterbildungen.

dpa-infocom


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