Fortbildungszuschuss: Lernen mit der Bildungsprämie
Berlin/Bonn Nach der Schule ist noch lange nicht Schluss: Lebenslanges Lernen gilt heute als unverzichtbar.
Weil Deutschland im internationalen Vergleich hinterherhinkt, soll es schon bald eine staatliche Förderung für die Weiterbildung geben.
Die Zuschüsse sind allerdings an Bedingungen geknüpft. Und um einen Eigenanteil kommen Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht herum. Die Bundesregierung will mit der neuen Bildungsprämie die Deutschen motivieren, mehr Fortbildungen in Anspruch zu nehmen. «Das ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagt Ulrich Aengenvoort, Geschäftsführer des Deutschen Volkshochschulverbandes in Bonn. «Jeder, der ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17 900 Euro beziehungsweise 38 800 Euro bei Verheirateten hat, kann die neue Bildungsprämie in Höhe von 154 Euro beantragen», erklärt Christiane Wittek, Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatschulen (VDO) in Berlin, der auch die Interessen von beruflichen Bildungsträgern vertritt.
Allerdings muss der Antragsteller die gleiche Summe noch einmal selbst aufbringen. Einschließlich einer Bagatellgrenze von 30 Euro beträgt das Budget für die Weiterbildung damit 338 Euro. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums können damit rund drei Viertel der derzeit von Einzelnen getätigten Weiterbildungen bezahlt werden. Der Privatschulverband macht hingegen eine andere Rechnung auf. Mit der Bildungsprämie seien höchstens 50 Stunden Weiterbildung zu finanzieren, rechnet Christiane Wittek vor: «Grundsätzlich begrüßen wir die Förderung von Weiterbildung. Aber die Prämie ist zu gering.»
Eigentlich sollte die Bildungsprämie noch dieses Jahres eingeführt werden. Doch nach Angaben des Bundesbildungsministeriums gibt es die Förderung voraussichtlich erst ab 1. Januar. Die Antragstellung wird laut Ulrich Aengenvoort über eine zentrale Stelle laufen. Nur bestimmte Weiterbildungen dürfen mit der Bildungsprämie bezahlt werden, wie Horst Palik, Geschäftsführer des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (BBB) in Berlin, erklärt. «Mit den Prämiengutscheinen können sämtliche Kurse und Prüfungen der individuellen beruflichen Weiterbildung finanziert werden.» Vom Arbeitgeber organisierte Weiterbildungen fallen dagegen nicht darunter.
Neben der Bildungsprämie gibt es noch weitere neue Förderungen: So können Arbeitnehmer künftig von ihrem Bausparkonto vorzeitig Geld entnehmen. Sie dürfen sich laut den neuen Vorschriften Geld für die Weiterbildung vor der Bindungsfrist auszahlen lassen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt. Nach Angaben von Palik kann das komplette bislang angesparte Guthaben für Bildungsmaßnahmen entnommen werden: «Das Verfahren, vorzeitig Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz zulagenunschädlich zu entnehmen, erfolgt bei den jeweiligen Kreditinstituten oder Sparkassen, bei denen das Ansparguthaben verwaltet wird.» Möglich wird das voraussichtlich ab Anfang 2009.
Ebenfalls eine größere Summe können Arbeitnehmer durch das geplante neue Weiterbildungsdarlehen erhalten. Alle drei Komponenten - Bildungsprämie, Entnahmemöglichkeit und Weiterbildungsdarlehen - sind miteinander kombinierbar. Das Weiterbildungsdarlehen wird es laut Ministerium allerdings erst im Frühling oder Sommer 2009 geben. Daher steht noch nicht fest, wie hoch dieser Kredit maximal sein wird. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung Wer eine Weiterbildung auf eigene Faust machen möchte, kann nicht nur die neue Bildungsprämie in Anspruch nehmen, wie Ulrich Aengenvoort vom Volkshochschulverband erklärt: «Es sollte nur ein Mosaikstein in einer umfassenden Bildungsförderung sein.» So gibt es etwa in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck oder in Hessen den Qualifizierungsscheck. Und das bundesweite Meister-Bafög finanziert Aufstiegsfortbildungen nicht nur für Handwerker. Diese Förderungen sind allerdings nicht mit der neuen Bildungsprämie kombinierbar. Von Sebastian Knoppik, dpa
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