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Vorgesetzter darf keine Papierkörbe durchwühlen

Duisburg Kontrolle am Arbeitsplatz ist erlaubt - sie darf aber nicht zu weit gehen.

Die Grenze ist zum Beispiel überschritten, wenn Vorgesetzte den Papierkorb eines Mitarbeiters durchwühlen.

In dem Fall seien dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, berichtet das Magazin «Unicum Beruf» Dagegen darf der Chef durchaus einen kritischen Blick auf den Schreibtisch des Mitarbeiters werfen. Es stehe ihm zu, auf diese Weise «in dienstliche Vorgänge Einblick zu nehmen» - üblicherweise allerdings nicht ohne vorher zu fragen.

Heimlich die Geschäftskorrespondenz zu kontrollieren, sei gleichfalls nicht in Ordnung, erklären die Experten. Anders sieht es bei privaten E-Mails aus: Ist die private Nutzung des Postfachs am Arbeitsplatz nicht generell erlaubt, kann der Arbeitgeber in Stichproben prüfen, ob die entsprechende Vereinbarung eingehalten wird. Dafür darf er dann auch lesen, was dort geschrieben wurde.

dpa-infocom


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