Abgeltungssteuer: Abzug von Werbungskosten fällt weg
Berlin Mit Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 können Steuerzahler rund um ihre Kapitalerträge keine Werbungskosten mehr geltend machen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.
Bislang setzt sich der sogenannte Sparerfreibetrag aus 750 Euro für Zinserträge und einer Pauschale von 51 Euro für Werbungskosten zusammen - die Freigrenze beläuft sich also auf 801 Euro. Für Verheiratete ist sie doppelt so hoch. Künftig werden beide Posten zum «Sparerpauschbetrag» - Depotgebühren, Beratung oder die Fahrt zur Hauptversammlung können dann nicht mehr angegeben werden.
dpa-infocom









