Kasse erstattet Einsetzen fremder Eizelle nicht
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Lässt sich eine ungewollt kinderlose Frau eine fremde befruchtete Eizelle einsetzen, kann sie von ihrer Krankenkasse keine Kostenerstattung verlangen.
Zum einen sei ein solcher Eingriff in Deutschland verboten, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutsche Anwaltvereins (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 23 O 347/06). Außerdem werde die Krankheit, aufgrund derer die Frau selbst keine Eizellen bilden kann, dadurch nicht beeinflusst.
In dem Fall litt die Klägerin unter einer starken Zystenbildung der Eierstöcke, ein Eierstock musste entfernt werden. Um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, ließ sie sich in Spanien eine gespendete, im Reagenzglas befruchtete Eizelle einsetzen. Als ihre Krankenkasse die Kosten von rund 7000 Euro dafür nicht erstatten wollte, klagte die Frau. Als gesetzlich Versicherte hatte sie außerdem eine sogenannte stationäre Ergänzungsversicherung abgeschlossen.
Die Richter wiesen Klage mit der Begründung ab, Versicherungsschutz bestehe nur bei einer Heilbehandlung, die nach medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig sei. Die Therapie müsse geeignet sein, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Das sei hier nicht der Fall, lediglich der Kinderwunsch werde erfüllt. Außerdem bestehe für eine in Deutschland verbotene Behandlung kein Erstattungsanspruch an die Krankenkasse.
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht: www.arge-medizinrecht.de
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