Münster Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Das Gericht hob mit der am Montag (6. Oktober) bekanntgegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid des WDR (Köln) an einen Studenten aus Münster auf. Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben. mehr…
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