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Für Katzen ist keine Tierhalterhaftpflicht nötig

Henstedt-Ulzburg Fegt die Katze bei einem Ausflug auf Nachbars Terrasse teures Geschirr vom Tisch, haftet der Halter.

Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung muss er dafür allerdings nicht abschließen.

Das erläutert der Bund der Versicherten aus Henstedt-Ulzburg bei Hamburg zum Welttierschutztag am 4. Oktober. Denn Katzen und andere zahme Haustiere schließt die Privathaftpflicht, die im Prinzip jeder Bürger haben sollte, mit ein. Anders ist es bei Hunden und Pferden. Hier sollte sich der Halter jeweils um eine eigene Police kümmern.

dpa-infocom


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